Fakultät für Chemie und Pharmazie

Studienzuschusskommission

Die Studienzuschusskommission (SZK) beurteilt Anträge aus der Fakultät für die finanzielle Unterstützung zur Verbesserung der Lehre. Weitere Infos zu den Studienzuschüssen finden Sie unten.

Gruppe der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen

  • Prof. Dr. Roland Beckmann (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Ivan Huc
  • Prof. Dr. Christian Ochsenfeld


Gruppe der wissenschaftlich Beschäftigten

  • Prof. Dr. Franz Paintner


Gruppe der nichtwissenschaftlich Beschäftigten

  • Gertrud Adelmann


Frauenbeauftragte

  • Prof. Dr. Regina de Vivie-Riedle


Studierende der Pharmazie

  • Ann-Kathrin Forsthuber
  • Fabian Hemmetzberger
  • Sina Wolff


Studierende der Chemie

  • Rosmarie Eden Levy
  • Marios Materis
  • Nicole Zeitlmeir

Gäste

Geschäftsstellenleitungen der Departments

  • Dr. Anja Haniel (Department Chemie)
  • Dr. Carola Vogt (Department Biochemie), Stellvertretung: Dr. Sabine Bergelt


Studiengangskoordinationsstellen der Departments

  • Dr. Johanna Turck (Department Biochemie)
  • Dr. Tanja Mahnecke (Department Pharmazie)
  • Dr. Thomas Engel (Departments Chemie und Biochemie)

 


Verwendung der Studienzuschüsse in der Fakultät

Die neue LMU-Satzung "Satzung über die studentische Beteiligung bei der Entscheidung über die Verwendung der Studienzuschüsse an der Ludwig-Maximilians-Universität München" Satzung_Studienzuschuesse_mit_Aenderung2014.pdf vom Februar 2014 regelt unter anderem die Zusammensetzung und Aufgaben von entsprechenden Kommissionen. In §2 Abs. 2 heißt es: Für die fakultätsinterne Verwendung der Studienzuschüsse wird je Fakultät vom Fakultätsrat mindestens eine Kommission bestellt. Die Bestellung der studentischen Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden im Fakultätsrat.

Ab dem WS 2013/2014 ist die Erhebung von Studienbeiträgen entfallen.
Die Bayerische Staatsregierung hat zur Verbesserung der Lehre sogenannte Studienzuschüsse zur Verfügung gestellt, siehe Haushaltsänderungsgesetz 2013/201, Verkündungsplattform Bayern - Bildungsfinanzierungsgesetz.

Die Studienzuschüsse unterliegen laut der ministeriellen Verwaltungsvorschrift nach Artikel 5a Abs. 3 des BayHSchG (Verwaltungsvorschrift_nachArt_5a_Abs_3BayHSchG.pdf) wie bisher die Studienbeiträge zweckgebunden und ausschließlich der Verbesserung der Studienbedingungen und unterliegen grundsätzlich den folgenden Verwendungskategorien zur Verbesserung der Lehre:

  • Verbesserung der Lehre
  • Verbesserung des Studienservice
  • Verbesserung der Infrastruktur