Fakultät für Chemie und Pharmazie

Das Eignungsverfahren für den Master-Studiengang "Chemie"

Für diesen Masterstudiengang ist immer eine Bewerbung Voraussetzung. Der Master-Studiengang "Chemie" besitzt an der Ludwig-Maximilians-Universität München keine Zulassungsbeschränkung (d.h. keinen NC). Allerdings wird für den Studiengang die "Eignung" zum Studium durch ein einstufiges Eignungsverfahren festgestellt (s. Pkt. 3 unter Allgemeines zur Zulassung). Ein Zugang zum Masterstudium Chemie ist nur mit einer besseren Note als 2,5 im Bachelor-Zeugnis (in Chemie oder verwandten Fach) möglich.

Das Eignungsverfahren ist Teil der fristgerechten Bewerbung (s. Bewerbungsfristen). Nach Prüfung der Unterlagen entsprechend der Satzung über die Eignungsfeststellung (966-eign-master-chemie.pdf mit Änderungssatzung vom 17.12.2019) werden Sie innerhalb ca. 3 Wochen nach Fristende benachrichtig. Im Falle einer Ablehnung, können Sie sich nur noch ein zweites Mal in einem nächsten Verfahren bewerben.