Leistungsanerkennung
Die Regelungen zur Leistungsanerkennung in den Pharmazeutischen Studiengängen finden Sie in den jeweiligen Studiengängen der Pharmazie.
Haben Sie bereits an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Fach Leistungen in Chemie, Biochemie oder anderen Naturwissenschaften erworben, können Sie die Anerkennung dieser Leistungen beantragen. Hierzu ist eine formale und inhaltliche Überprüfung der Gleichwertigkeit der Leistungen notwendig:
- Die Anerkennung erfordert zunächst eine formale Prüfung, die sicherstellt, dass die von Ihnen besuchte Hochschule eine ordentliche Hochschule ist; das ist bei deutschen Universitäten grundsätzlich der Fall, bei anderen Studieneinrichtungen oder bei ausländischen Universitäten kann die Prüfung etwas aufwändiger sein.
- Ist die formale Prüfung in Ordnung, folgt eine inhaltliche Prüfung der Veranstaltungen, die Sie besucht haben; unsere Fachdozenten überprüfen, ob diese Veranstaltungen bei uns anerkannt werden können. Diese Prüfungen sind grundsätzlich Einzelfallprüfungen, über die man vorab leider keine Aussagen treffen kann. Wichtig ist es, möglichst aussagekräftige Unterlagen vorzulegen, z.B. Modulhandbücher, Inhaltsangaben, Kursbeschreibungen, Protokolle, Angaben über den Veranstaltungsumfang (Semesterwochenstunden), etc. Dies hilft uns, die von Ihnen erbrachten Leistungen wirklich gut einzuschätzen. Natürlich benötigen wir außerdem offizielle Bestätigungen der erbrachten Leistungen, also Scheine, ECTS-Übersichten oder andere Zeugnisse, diese entweder in beglaubigter Kopie oder im Original mit einer Kopie, die wir Ihnen gegebenenfalls beglaubigen können. Die Unterlagen müssen zusammen mit einem "Laufzettel", den Sie im Studentensekretariat bekommen, eingereicht werden.
Folgende Schritte für eine Leistungsanerkennung müssen sie durchführen:
Zuständig für die Anerkennung von Leistungen ist das Studentensekretariat (s. Ansprechstellen), an welches Sie sich zuerst wenden müssen. Dort erhalten Sie einen "Laufzettel", den Sie für die verwaltungstechnische Abwicklung des weiteren Anerkennungsprozesse benötigen. Mit dem "Laufzettel wenden Sie sich an den jeweiligen Fachvertreter der die Anerkennung für seinen Fachbereich durchführt. (Wenden Sie sich bitte nicht direkt an einen Lehrstuhl oder Fachvertreter - Sie benötigen erst die Verwaltungsunterlagen für das Anerkennungsverfahren.) Sind alle gewünschten Anerkennungen erhalten worden, wird der "Laufzettel" wieder im Studentensekretariat abgegeben und dort dem Prüfungsausschuss zur Beurteilung weitergeleitet.
Eine Leistungsanerkennung hat in der Regel (je nach Anzahl der anerkannten Leistungen) eine Einstufung in ein höheres Fachsemester zur Folge.
Weitere Infos sind im Studentensekretariat erhältlich.
